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Verhaltenskodex


 

Inhalt

 

1. Persoloop GmbH – Präambel
2. Mission & Vision
3. Fairer Wettbewerb / Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern
4. Compliance / Rechtskonformität
5. Gleichbehandlung & Diversity
6. Arbeitsbedingungen
7. Kinderarbeit
8. Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz
9. Entlohnung
10. Datenschutz
11. Nachhaltigkeit & Umwelt
12. Bestechung & Korruption
13. Geschenke
14. Spenden
15. Information & Meldung von Verstößen

 



1. Persoloop GmbH– Präambel

Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Geschäftspartnern, Kunden, Beschäftigten und den Organisationen, in denen wir tätig sind, bewusst. Daher haben wir uns entschieden, für uns wesentliche Punkte in diesem Verhaltenskodex festzuhalten.


2. Fairer Wettbewerb / Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern

Wir fühlen uns dem fairen Wettbewerb verpflichtet und halten uns an diese Gesetze und Regeln. Wir unterlassen jegliche Absprachen, die einen fairen Wettbewerb behindern.

Unser Ziel ist es, auf der Basis von Vertrauen, Fairness und Wertschätzung eine langfristige und stabile Beziehung zu unseren Kunden und Geschäftspartnern aufzubauen. 

Wir erfassen Bedürfnisse, Erwartungen und Wünsche unserer Kunden und Geschäftspartner, um eine zielgerichtete Umsetzung in unsere Dienstleistungen zu gewährleisten.


3. Compliance / Rechtskonformität

Compliance bedeutet Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften.

Von allen unseren Geschäftspartnern und Kunden verlangen wir, dass sie sich an alle für sie anwendbaren und für uns allgemein in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze und jeweiligen maßgeblichen Rechtsordnungen halten.

4. Gleichbehandlung / Diversity

Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind strikt untersagt. Dies gilt insbesondere im Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern, Kollegen und Geschäftspartnern.
Gleichberechtigung und Chancengleichheit ist unser gemeinsames Anliegen, welches wir im täglichen Miteinander stets anstreben.


5. Arbeitsbedingungen

Es ist sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter freiwillig beschäftigt ist und ein respektvoller Umgang unter Ausschluss jedweder verbalen, psychischen oder physischen Belästigung oder Gewalt gewährleistet ist. Formen der Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit werden nicht toleriert.
Die jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen, Bedingungen und Anforderungen an Ausnahmen und Einhaltung der Arbeitszeiten sind unbedingt einzuhalten.

6. Kinderarbeit

Bei der Beschäftigung von Minderjährigen erwarten wir, dass das geltende Mindesterwerbsalter nicht unterschritten wird. Unter 15-Jährige werden aber auf jeden Fall nicht beschäftigt.
Beschäftigung oder Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Verhältnisse, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit der Jugendlichen gefährlich ist, darf nicht von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden.


7. Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

 Die Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen ist für uns ein zentraler Aspekt in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Kunden. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird über das Werksarztzentrum Deutschland und externe Arbeitssicherheitsbeauftragte an allen Standorten auf hohen Niveau gewährleistet.

Auch von unseren Geschäftspartnern und Kunden erwarten wir, dass sie eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Stand bestreben, indem sie ein für ihr Unternehmen angemessenes System für Arbeits- und Gesundheitsschutz anwenden.

Die jeweils geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen hält der Geschäftspartner ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit aller Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Diese umfassen regelmäßige Risikobewertungen der Arbeitsplätze und Umsetzung geeigneter Gefahrenabwehr- und Vorsichtsmaßnahmen. Mitarbeitende sind zu Arbeitsschutzthemen angemessen zu schulen.


8. Datenschutz

Ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aus der DSGVO und dem BDSG nehmen alle Vertragspartner eigenverantwortlich wahr (Ausnahme: Es wurde vertraglich zum Thema Datenschutz etwas anderes vereinbart). Insbesondere betrifft dies die Informationspflichten im Hinblick auf Erfassung, Verarbeitung, Übertragung oder Nutzung gegenüber betroffenen Personengruppen wie z.B. Mitarbeitern, Bewerbern etc.

Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangt werden und nicht öffentlich bekannt sind, sind vertraulich zu behandeln und zu schützen.

9. Nachhaltigkeit & Umwelt

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns, ohne zu Lasten der Umwelt oder von Menschen wirtschaftlich erfolgreich zu agieren. Wir verstehen Nachhaltigkeit in einem ganzheitlichen Sinn: Im Gleichgewicht & Zusammenspiel von Wirtschaft, Mensch und Umwelt.

Die Einhaltung der branchenüblichen und national geltenden sowie anwendbaren Gesetze, Normen, Standards und Regelungen sowie die Eindämmung bzw. Vermeidung von Gebrauch von gefährlichen Substanzen/Materialien gehören hier ebenso zu den Mindeststandards wie Umweltbelastungen zu verhindern und natürliche Ressourcen zu erhalten.


10. Bestechung & Korruption

Wir dulden keine Form von Korruption und Bestechung, unabhängig davon, ob dadurch unser Firmenvermögen oder das Vermögen Dritter geschädigt wird.
Unseren Beschäftigten ist es untersagt, Gefälligkeiten jeglicher Art anzunehmen oder zu erteilen, die an einen ungebührlichen Vorteil gekoppelt sind.


11. Geschenke

 Einladung und Geschenke gehören zum menschlichen Miteinander und höflichen Umgang. Die Mitarbeiter der Persoloop GmbH dürfen Geschäftspartnern Einladungen aussprechen und Geschenke machen und von diesen Einladungen und Geschenke annehmen, soweit diese sich im angemessenen Rahmen bewegen:
Um bereits den Anschein von Korruption zu vermeiden, gelten hierbei folgende Regeln:


  • Mitarbeiter der Persoloop GmbH müssen Einladungen und Geschenke ablehnen, wenn sie ersichtlich oder vermutlich mit einer konkreten Erwartung einer irgendwie gearteten Gegenleistung verbunden sind.
  • Sie müssen Einladung und Geschenke auch dann ablehnen, wenn die Annahme gegen Gesetze oder interne Weisungen verstoßen würde.
  • Mitarbeiter der Persoloop GmbH dürfen keine Zuwendungen verlangen.


12. Spenden

Persoloop GmbH spendet grundsätzlich nicht an politische Parteien, an Einzelpersonen, Kandidaten oder Amtsinhaber, Beamte etc. Die Vergabe von Spenden erfolgt transparent. Wir halten uns an die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften.


13. Information & Meldung von Verstößen

Die Geschäftsführung der Persoloop GmbH trägt Sorge dafür, dass die Mitarbeiter gemäß dieses Verhaltenskodex informiert und angeleitet werden.
Von unseren Geschäftspartnern und Kunden erwarten wir die Einhaltung der Inhalte dieses Verhaltenskodex.
Meldung von Verstößen gegen die Vorgaben dieses Verhaltenskodex oder gegen Gesetze können von unseren Mitarbeitern wie auch von Mitarbeitern von Kunden und Geschäftspartnern über unser Hinweisgeber System gemeldet werden.


Unsere Mitarbeiter können selbstverständlich auch Verstöße direkt bei Ihren Vorgesetzten melden.
Persoloop GmbH duldet keine Verstöße gegen Grundsätze dieses Verhaltenskodex. Verstöße können ernsthafte Folgen (je nach Schwere) nach sich ziehen bis hin zu Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder der Beendigung von Geschäftsbeziehungen.


Dieser Verhaltenskodex wird regelmäßig überprüft und auf Grundlage gewonnener Erkenntnisse aktualisiert.





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